AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

EDDI Bike Mobility GmbH, FN 550133 w

Version 08.07.2022

personenbezogene Ausdrücke in diesen AGB umfassen jedes Geschlecht gleichermaßen

  1. Vertragsgegenstand
      1. Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) sind Vertragsbestandteil aller von uns, der EDDI Bike Mobility GmbH, FN 550133 w, Liniengasse 14/9A, 1060 Wien(in der Folge “EDDI“), abgeschlossenen Verträge. Insbesondere erfolgt auch die Nutzung des von uns online (im World Wide Web) zur Verfügung gestellten User-Bereichs zu den nachstehenden AGB. Diese AGB schließen abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners aus.

    Mit der Nutzung des von uns angebotenen Service erklären Sie sich mit der Anwendung dieser AGB ausdrücklich einverstanden.
  2. Zustandekommen des Vertragsverhältnisses
    1. Sämtliche Vertragsabschlüsse zwischen EDDIund dem Vertragspartner erfolgen über den Userbereich der Website https://eddibike.com. Für einen erfolgreichen Vertragsabschluss sind die nachstehend angeführten Schritte erforderlich:
      • Angabe persönlicher Daten;
      • Auswahl des gewünschten Abos (die Einzelheiten zu den verschiedenen Abos werden im Zuge des Vertragsabschlusses näher erläutert);
      • Auswahl der Laufzeit des gewünschten Abos;
      • Auswahl der Zahlungsart;
      • Zustimmung zu den gegenständlichen AGB samt Datenschutzerklärung;
      • vor dem Absenden der Bestellung erscheint eine Kontrollzusammenfassung, in welcher der Vertragspartner sämtliche von ihm angegebenen Daten kontrollieren kann (durch das Klicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“),
      • Klicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“.

      Mit Abschluss dieses Vorgangs kommt der Vertrag zwischen EDDI und dem Vertragspartnerrechtsgültig zustande.
    2. EDDI kann den Vertragsabschluss mit dem Vertragspartner ohne Angabe von Gründen ablehnen.
    3. Die Übergabe des EDDI-Bike von EDDI an den Vertragspartner erfolgt nach Vertragsabschluss in den nachstehend angeführten Schritten:
      • Vereinbarung von Zeit und Ort der Übergabe des EDDI-Bike entweder online über den User Bereich der obig angeführten Website oder die App;
      • nach erfolgreicher Vereinbarung von Zeit und Ort der Übergabe des EDDI-Bike erhält der Vertragspartner eine Bestätigungsmail;
      • Überprüfung der persönlichen Daten bei persönlicher Übergabe des EDDI-Bikes (z.B. Vorlage amtlicher Lichtbildausweis sowie Bankkarte und Anfertigung eines Fotos durch EDDI);
      • schriftliche Bestätigung durch den Vertragspartner, dass dieser das EDDI-Bike unmittelbar übergeben erhalten will und auf ein Rücktrittsrecht nach dem FAGG ausdrücklich verzichtet;
      • schriftliche Bestätigung des einwandfreien Zustandes des EDDI-Bikes sowie der Richtigkeit der beim online-Vertragsabschluss angegebenen Daten durch den Vertragspartner bei Übergabe des EDDI-Bikes.
    4. Der Vertragspartner erklärt mit Annahme der gegenständlichen AGB sein Einverständnis mit sämtlichen angeführten Vertragsbedingungen. Die AGB und die für die Leistungen von EDDImaßgeblichen Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen sowie allfällige Änderungen derselben sind online unter https://eddibike.comeinsehbar, liegen im Büro von EDDI zur Einsichtnahme auf und werden dem Vertragspartner auf Wunsch per E-Mail zugesandt.
    5. Geplante Änderungen von Vertragsbestandteilen oder Entgelten werden dem Vertragspartner mindestens einen Monat vor Wirksamkeit zur Kenntnis gebracht. Der Vertragspartner wird dazu mindestens 1 Monat vor In-Kraft-Treten der Änderungen der den Verträgen zugrunde liegenden Vertragsinhalte, welche ihn nicht ausschließlich begünstigen, in geeigneter Form informiert und ist berechtigt, den Vertrag bis zum Tag des In-Kraft-Tretens der Änderungen zu kündigen. Die Verständigung des Vertragspartners kann auch per E-Mail an die jeweils vorhandene
      E-Mail-Adresse oder Einrichtung eines „Pop-up“ Fensters im Zuge des Login durch den Vertragspartner erfolgen. Äußert sich der Vertragspartner nicht zu den Änderungen, so wird dies als Zustimmung gewertet. Der Vertragspartner kann Wünsche auf Vertragsänderungen, Änderungen seiner Stammdaten und andere Mitteilungen EDDI schriftlich, telefonisch oder elektronisch via E-Mail zur Kenntnis bringen. Die Information wird auf Gefahr des Vertragspartnersweitergeleitet.
    6. Soweit nichts anderes vereinbart, sind die Rechnungen von EDDI sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. EDDI ist berechtigt, Zahlungen auf die jeweils älteste Schuld anzurechnen und zwar zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf das Kapital.
  3. Leistungsumfang /Servicebeschreibung
    1. EDDI vermietet zu einer je nach dem gewählten Abo variierenden Miete ein EDDI-Bike an den Vertragspartner. Bestimmte Zusatzleistungen bzw. Services sind in diese Miete inkludiert.

    2. Das Einsatzgebiet von EDDI ist das Stadtgebiet von Wien.

    3. Während der jeweils vereinbarten Laufzeit steht dem Vertragspartner das EDDI-Bike zur Verfügung. Einzelheiten zur Zurverfügungstellung des EDDI-Bikes werden im Rahmen des Bestellvorgangs zwischen EDDI und dem Vertragspartner vereinbart.

    4. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes EDDI-Bike oder eine bestimmte Ausführung, Ausstattung oder Konfiguration.

    5. Das EDDI-Bike und sämtliche im Zusammenhang mit dem EDDI-Bike an den Vertragspartner übergebenen Gegenstände (z.B. Schloss, Lichter etc.) bleiben uneingeschränkt, demnach auch während aufrechter Miete, im Eigentum von EDDI.

    6. EDDI ist berechtigt, das EDDI-Bike jederzeit nach vorheriger schriftlicher Ankündigung in Augenschein zu nehmen, es ganz oder teilweise auszutauschen sowie Wartungs- und Reparaturarbeiten an dem EDDI-Bike vorzunehmen.

    7. EDDI behält sich vor, das EDDI-Bike jederzeit nach seinem Ermessen mit Werbung zu versehen. Sollte die angebrachte Werbung, Sticker etc. beschädigt, entfernt, oder nicht mehr sichtbar sein, ist der Vertragspartner verpflichtet, dies EDDI umgehend schriftlich zu melden.

  4. Pflichten des Vertragspartners/keine kommerzielle Nutzung:
    1. Im Zuge der Nutzung des EDDI-Bikes (als Nutzung gilt auch das Schieben, Abstellen und Aufbewahren des EDDI-Bikes) hat der Vertragspartner die nachstehenden Pflichten bzw. gelten die nachstehend angeführten Regeln für die ordnungsgemäße Nutzung des EDDI-Bikes:

      • Die Nutzung des EDDI-Bikes liegt der alleinigen Verantwortung des Vertragspartners und erfolgt auf dessen Risiko.
      • Der Vertragspartner ist dazu verpflichtet sich vor der Nutzung des EDDI-Bike mit der Funktionsweise des EDDI-Bike vertraut zu machen.
      • Vor jeder Nutzung muss der Vertragspartner das EDDI Bike auf Verkehrssicherheit, Funktionstüchtigkeit und etwaige Mängel überprüfen. Dazu ist es insbesondere erforderlich, das Festsitzen aller sicherheitsrelevanten Schrauben, den ordnungsgemäßen Zustand des Rahmens, des Lenkers und des Sattels, den Reifenluftdruck, die Funktionstauglichkeit der Lichtanlage und des Bremssystems zu überprüfen. Liegt zu Beginn der Nutzung des EDDI-Bikes ein Mangel vor oder tritt ein Mangel während der Nutzung auf, ist die Nutzung des EDDI-Bikes zu unterlassen bzw. umgehend zu beenden.
      • Sollte das EDDI-Bike einen Mangel aufweisen, defekt sein oder einen sonstigen Schaden aufweisen, so ist dies umgehend schriftlich an EDDI zu melden.
      • Das EDDI-Bike ist ausschließlich für die persönliche Verwendung des Vertragspartners Der Vertragspartner darf das EDDI-Bike daher nicht an Dritte überlassen, Dritten in anderer Form die Nutzung des EDDI-Bike gestatten oder das EDDI-Bike verkaufen, verleihen, untervermieten, verpfänden oder in sonstiger Form mit Sicherheiten oder Rechten Dritter belasten.
      • Das EDDI-Bike ist ein hochwertiger Gegenstand. Dem Vertragspartner ist es daher nicht gestattet das EDDI-Bike zu beschädigen oder zu zerstören, umzubauen, zu lackieren, zu bemalen oder sonstige Veränderungen an dem EDDI-Bike vorzunehmen.
      • Der Vertragspartner ist dazu verpflichtet das EDDI-Bike zu jedem Zeitpunkt seiner Miete wirksam gegen Diebstahl zu sichern.
      • Der Vertragspartner ist dazu verpflichtet das EDDI-Bike nur in allgemein üblicher Weise, unter Vermeidung ungewöhnlicher Beanspruchung und nur auf befestigten Wegen und Straßen zu nutzen.
      • Der Vertragspartner ist dazu verpflichtet, das EDDI-Bike gemäß den Gebrauchsanweisungen von EDDI zu nutzen und zu pflegen.
      • Der Vertragspartner ist dazu verpflichtet, es zu unterlassen, das EDDI-Bike unter Drogen-, Medikamenten- oder Alkoholeinfluss nutzen.
      • Der Vertragspartner ist dazu verpflichtet, den oder die Gepäckträger des EDDI-Bike sach- und bestimmungsgemäß zu nutzen und insbesondere keine Personen darauf transportieren.
      • Der Vertragspartner ist dazu verpflichtet, das EDDI-Bike nur innerhalb des EDDI-Gebiets zu nutzen
    2. Der Vertragspartner ist dazu verpflichtet, bei der Nutzung des EDDI-Bike alle geltenden rechtlichen Vorschriften, insbesondere alle Straßenverkehrsregeln (z.B. StVO), stets vollumfänglich einzuhalten. Der Vertragspartner ist weiters dazu verpflichtet, stets darauf achten, dass bei der Nutzung des EDDI-Bike (i) die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird, (ii) andere Verkehrsteilnehmer und Fußgänger nicht gefährdet, geschädigt oder behindert werden, und (iii) das EDDI-Bike, andere Fahrzeuge oder sonstiges Eigentum Dritter sowie sonstige Rechte Dritter nicht beeinträchtigt, beschädigt oder gefährdet.

    3. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, das EDDI-Bike als Unternehmer im Sinne des UGB in Ausübung seiner gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zu nutzen (d. h. die Nutzung des EDDI-Bike beispielsweise für die gewerbliche Lieferung von Waren ist verboten). Im Falle einer Verletzung dieser Verpflichtung hat der Vertragspartner an EDDI eine Vertragsstrafe in angemessener Höhe - , jedoch nicht höher als EUR 2.000,00 - zu bezahlen. Die Höhe der Vertragsstrafe bestimmt EDDI nach billigem Ermessen, wobei die Angemessenheit des Betrages der gerichtlichen Überprüfung unterliegt.
  5. Zusatzleistungen/Services von EDDI
    1. Der Vertragspartner hat grundsätzlich Anspruch auf die nachstehend angeführten Zusatzleistungen/Services: 
      • Das kostenlose Reparieren von Defekten des EDDI-Bike innerhalb des EDDI Gebiets;
      • den kostenlosen Austausch des EDDI-Bike innerhalb des EDDI-Gebiets - Art und Umfang eines Austausches entscheidet EDDI nach seinem billigen Ermessen.
    2. Während der Laufzeit seines Abonnements kann der Vertragspartner – sofern tatsächlich erforderlich - eine unbegrenzte Anzahl an Austauschen des EDDI-Bikes anfragen. Für den Austausch entstehen keine zusätzlichen Kosten. EDDI kann einen Austausch jedoch so lange verweigern, bis der Vertragspartner etwaige offene EDDI-Mieten, Gebühren oder sonstige ausstehenden Beträge an EDDI bezahlt hat.

    3. Ein Austausch kann durch den Vertragspartner jederzeit bei EDDI schriftlich per E-Mail unter service@eddibike.com angefragt werden. Ort und Zeitpunkt des Austausches werden jeweils individuell zwischen dem Vertragspartner und EDDI vereinbart.

    4. EDDI wird sich bemühen, einen Austausch des EDDI-Bike binnen 48 Stunden nach Eingang der Tauschanfrage des Vertragspartners durchzuführen. Sofern EDDI den Austausch jedoch binnen 48 Stunden nicht durchführen kann, kann der Vertragspartner hieraus keinerlei Schadenersatzansprüche oder sonstigen Ansprüche ableiten.

    5. Wenn EDDI das EDDI-Bike austauscht, ist der Vertragspartner dazu verpflichtet, das vorhandene EDDI-Bike einschließlich des Schlüssels an EDDI zu übergeben.

    6. Sollte das EDDI-Bike defekt sein, hat der Vertragspartner nur dann einen Anspruch auf Austausch, wenn der Defekt im Rahmen deines vertragsgemäßen und ordnungsgemäßen Gebrauchs des EDDI-Bikes durch den Vertragspartner entstanden ist.

    7. Im Falle des Diebstahls oder Verlustes des EDDI-Bikes hat der Vertragspartner nur dann Anspruch auf einen Austausch, wenn der Vertragspartner den Diebstahl oder Verlust nicht zu vertreten hat (siehe 9.).

    8. Für den Fall, dass der Vertragspartner eine Anfrage auf Austausch stellt, ohne Anspruch auf einen Austausch zu haben, behält sich EDDI das Recht vor, dem Vertragspartner dafür eine Gebühr in der Höhe von EUR 30,-- pro Vorfall in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Vertragspartner zu einem vereinbarten Austausch-Termin nicht erscheint.

    9. Sollte der Vertragspartner einen Mangel am EDDI-Bike nicht oder nicht umgehend anzeigen, ist dieser zum Ersatz jedes daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Dies umfasst sämtliche Mehrkosten, welche bei der Schadensbeseitigung entstehen sowie Ersatzansprüche Dritter, die bei rechtzeitiger Anzeige vermieden worden wären.

    10. Es besteht weiters die Möglichkeit um einen Aufpreis einen Gepäcksträger bzw. Korb, sowie Schutzbleche für das EDDI-Bike zu mieten. Die jeweiligen aktuellen Preise sind auf der Website angeschrieben.

  6. Miete
    1. Die Miete pro Monat und pro EDDI-Bike wird im Zuge des Bestellvorgangs jeweils gesondert vereinbart. Der Tag des Vertragsabschlusses stellt sogleich den Start des Abos, und damit den Beginn der laufenden Zahlungen, dar. Die Miete ist in Folge monatlich im Voraus immer an diesem Tag des Monats fällig, wobei für die Rechtzeitigkeit der Zahlung das Einlangen maßgebend ist. Alternativ besteht die Möglichkeit das Jahresabo sofort im Zuge des Bestellvorgangs im Voraus gänzlich zu bezahlen.

    2. EDDI behält sich vor, die EDDI-Miete während der Laufzeit des Abos mit Wirkung für die Zukunft anzupassen. Jegliche Änderungen der Miete werden dem Vertragspartner rechtzeitig vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.

    3. Zahlungen des Vertragspartners an EDDI sind über eine der auf der Website angebotenen Zahlungsmethoden oder mittels Überweisung auf das Konto bei der Erste Bank,
      IBAN AT54 2011 1843 7582 4000 lautend auf EDDI Bike Mobility GmbH, zu leisten.

    4. Sofern eine Lastschrift mangels Deckung oder aus anderen vom Vertragspartner zu vertretenden Gründen nicht eingelöst werden kann oder wenn sie nachträglich vom Vertragspartner widerrufen wird, befindet sich vom Vertragspartner mit der betreffenden Zahlung in Verzug. Der Vertragspartner erhält dann eine Mahnung, die fällige Zahlung innerhalb von 14 Tagen zu begleichen. Wird der fällige Betrag nicht innerhalb von 14 Tagen bezahlt, behält EDDI sich vor, eine Inkassostelle mit der Einziehung zu beauftragen. Alle zusätzlichen Verwaltungskosten und außergerichtlichen Inkassokosten gehen zu dann zu Lasten des Vertragspartners.

  7. Sicherung gegen Diebstahl / Sicherheitsvorkehrung
    1. Das EDDI-Bike wird dem Vertragspartner zusammen mit einem oder mehreren Schlössern (z. B. Ringschloss, Kettenschloss oder sonstige Sicherungsvorkehrungen) zur Verfügung gestellt.

    2. Um Verlust/Diebstahl oder eine Beschädigung des EDDI-Bikes zu verhindern, ist der Vertragspartner dazu verpflichtet, das EDDI-Bike zu jedem Zeitpunkt mit sämtlichen zur Verfügung gestellten Sicherheitsvorkehrungen zu sichern. Das EDDI-Bike sollte stets an einem festen Gegenstand (z. B. fixierte Fahrradständer) befestigt werden.

    3. Gemeinsam mit dem Schloss wird dem Vertragspartner ein Schlüssel übergeben. Der Vertragspartner ist dazu verpflichtet, keine zusätzlichen Schlüssel (z. B. Ersatzschlüssel, Kopie, Nachschlüssel) anzufertigen oder anfertigen zu lassen. EDDI behält sich das Recht vor, zusätzliche Schlüssel für das EDDI-Bike in seinem Besitz behalten. Der Vertragspartner ist dazu verpflichtet, den Schlüssel für das EDDI-Bike jederzeit vor Verlust, Diebstahl und unberechtigtem Gebrauch zu schützen und darf diese nicht an Dritte weitergeben.

    4. Falls der Vertragspartner den Schlüssel beschädigt, verliert oder ihm dieser gestohlen wird, ist dies EDDI umgehend schriftlich zu melden. EDDI wird dem Vertragspartner in diesem Fall innerhalb des EDDI-Gebiets einen neuen Schlüssel übergeben und hierfür eine Gebühr von EUR 25,-- pro Schlüssel berechnen. Bei Übergabe des neuen Schlüssels ist der Erhalt durch den Vertragspartner zu bestätigen. Wenn der Vertragspartner den als verloren gemeldeten Schlüssel wiederfindet, ist dieser umgehend auf Kosten des Vertragspartners per Post an EDDI zu übersenden.

  8. Schäden am EDDI-Bike
    1. Sollte das EDDI-Bike einen Mangel aufweisen, defekt sein oder einen sonstigen Schaden aufweisen, so ist dies binnen 24 Stunden ab Kenntnis des Schadens durch den Vertragspartner schriftlich an EDDI zu melden. Dies gilt unabhängig davon, welches Ausmaß der Schaden hat und wer den Schaden verursacht hat.

    2. Sofern der Schaden am EDDI-Bike durch den Vertragspartner verursacht wurde oder dieser sonst aus einem Verstoß gegen die in diesen AGB vorgeschriebenen resultiert, behält sich EDDI vor angemessenen Schadenersatz vom Vertragspartner zu verlangen.

    3. Im Falle eines Schadens am EDDI-Bike aufgrund von (Mit-) Verschulden eines Dritten ist der Vertragspartner dazu verpflichtet, EDDI – sofern bekannt - Identität und Kontaktdaten dieses Dritten zu übermitteln. Sollte der Schaden in Zusammenhang mit einem Unfall eingetreten sein, ist der Vertragspartner dazu verpflichtet, EDDI einen Unfallbericht zur Verfügung zu stellen, welcher mit der Unterschrift aller am Unfall beteiligten Personen versehen ist.

  9. Diebstahl / Verlust des EDDI Bike
    1. Der Vertragspartner ist dazu verpflichtet, EDDI über den Diebstahl/Verlust des EDDI-Bike oder einzelner Teile des EDDI-Bike innerhalb von 24 Stunden ab Kenntnis schriftlich darüber zu informieren. Im Falle des Diebstahls/Verlusts des EDDI-Bike ist der Vertragspartner dazu verpflichtet, EDDI den Schlüssel für das EDDI-Bike, den dieser von EDDI erhalten hat, zu übergeben oder zu übersenden. Der Vertragspartner ist verpflichtet, EDDI – soweit zumutbar – hinsichtlich der Anzeigenerstattung bei der Polizei oder Vornahme jeglicher anderen rechtlichen Maßnahmen zu unterstützen.

    2. Sofern der Schaden am EDDI-Bike durch den Vertragspartner verursacht wurde oder dieser sonst aus einem Verstoß diese AGB resultiert, behält sich EDDI vor angemessenen Schadenersatz vom Vertragspartner zu verlangen. Des Weiteren stellt EDDI dem Vertragspartner eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von EUR 80,-- in Rechnung. Sollten lediglich Teile des EDDI-Bike gestohlen werden oder verlustig werden, so ist der jeweilige Wert des Teiles durch den Vertragspartner zu ersetzen.

    3. Sollte das EDDI-Bike seitens des Vertragspartners nicht entsprechend gesichert worden sein und aufgrund dessen gestohlen worden sein, so behält sich EDDI vor dem Vertragspartner eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von EUR 560,-- in Rechnung zu stellen.

    4. Sofern der Vertragspartner EDDI nicht binnen 24 Stunden schriftlich über den Diebstahl oder Verlust des EDDI-Bike in Kenntnis setzt, so behält sich EDDI vor dem Vertragspartner einen Betrag in der Höhe von EUR 560,-- in Rechnung zu stellen. Dasselbe gilt, sofern der Vertragspartner nicht binnen einer Frist von einer Woche den Schlüssel für die übergebene Sicherheitsvorkehrung an EDDI zurückstellt.

  10. Vertragslaufzeit
    1. Die Vertragslaufzeit wird zwischen dem Vertragspartner und EDDI im Zuge des Vertragsabschlusses jeweils gesondert vereinbart. Der Beginn des Abos ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

    2. Es werden jedoch die nachstehend angeführten Abos unterschieden:

      • monatlich kündbares Abo mit einer Mindestlaufzeit von einem Monat.

      • Jahresabo mit einem Jahr Mindestlaufzeit

      • Weitere Abos werden über die Website limitiert angeboten. Deren Verfügbarkeit kann sich jederzeit ändern und die genauen Kondition sind jeweils direkt auf der Website ersichtlich.

    3. Das außerordentliche Kündigungsrecht von Vertragspartner und EDDI bleibt aus wichtigem Grund bleibt von den obigen Bestimmungen jeweils unberührt.

  11. Kündigung und Rücktrittsrecht
    1. Jede Kündigung eines Vertrages zwischen den Vertragspartner und EDDI bedarf der Schriftform, wobei eine E-Mail ausreichend ist.

    2. Binnen längstens 7 Tagen nach Ende des Vertrages ist der Vertragspartner dazu verpflichtet, das EDDI-Bike sowie sonstige von EDDI an den Vertragspartner überlassene Gegenstände an EDDI an einem mit EDDI zu vereinbarenden Ort zurückzustellen.

    3. Der Vertragpartner kann binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen vom geschlossenen Vertrag zurücktreten. Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Der Vertragpartner kann dafür eine

      E-Mail mit folgenden Angaben an service@eddibike.com senden:

       

       

       

       

      „Hiermit widerrufe ich (*) den von mir (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: Miete eines EDDI-Bikes

       

      Bestellt am (*)

       

      Name des/der Verbraucher(s/in)

       

      Anschrift des/der Verbraucher(s/in)

       

      Datum“

       

       

       

    4. Sollte das EDDI-Bike samt Zubehör seitens des Vertragspartners nicht binnen der vereinbarten Frist zurückgestellt werden, behält sich EDDI vor, dem Vertragspartner eine Verspätungsgebühr in der Höhe von EUR 10,- pro Tag, maximal jedoch EUR 50,- zu verrechnen (2 Wochen).

    5. Nach Ablauf von 2 Wochen Rückgabe-Verzug, behält sich EDDI vor, rechtliche Schritte gegen den Vertragspartner einzuleiten bzw. ist dieser dazu verpflichtet, EUR 560,-- als Ersatz für das EDDI-Bike zu bezahlen.

  12. Haftung
    1. EDDI haftet für sämtliche vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

    2. Der Vertragspartner haftet für die Richtigkeit der von ihm bei der Registrierung angegebenen Daten sowie für die Geheimhaltung seiner Zugangsdaten.

    3. EDDI gibt die gespeicherten Daten des Vertragspartners nicht an Dritte weiter.

    4. Wird EDDI von Dritten wegen Handlungen in Anspruch genommen, die vom Vertragspartner gesetzt und/oder verursacht worden sind, ist der Vertragspartner verpflichtet, EDDI hinsichtlich all dieser Ansprüche vollumfänglich schad- und klaglos zu halten.

  13. Schlussbestimmungen
    1. Es gelten ausschließlich diese AGB von EDDI.

    2. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts. Da es sich beim Vertragspartner in der Regel um einen Konsumenten handelt, sind Klagen gegen diesen an seinem allgemeinen Gerichtsstand einzubringen. Alle sich aus der gegenständlichen Vereinbarung ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich der Frage des Zustandekommens, der Gültigkeit, der Auflösung oder Nichtigkeit unterliegen der ausschließlichen Gerichtsbarkeit des für 1010 Wien örtlich zuständigen Gerichts.

    3. Diese Vereinbarung ist abschließend. Mündliche Nebenabreden, welcher Art auch immer, bestehen zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung nicht. Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung als gänzlich oder teilweise unwirksam herausstellen, oder sich eine Regelungslücke ergeben, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, an Stelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Regelungslücke eine wirksame, dem beabsichtigten Inhalt dieser Vereinbarung möglichst nahe kommende Regelung zu vereinbaren.

    4. Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder ungültigen Bestimmung tritt vielmehr eine solche Regelung, die die Parteien ansonsten vereinbart hätten und die der unwirksamen oder ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt.

    5. Im Übrigen gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, wie insbesondere das E-Commerce-Gesetz (ECG) und die aktuellen Datenschutzbestimmungen.